Kunst im öffentlichen Raum

Wand der Kläger, Wand der Angeklagten

Giselbert Hoke

Foto: Gerhard Maurer
Foto: Gerhard Maurer
Foto: Gerhard Maurer
Foto: Armin Guerino
Giselbert Hoke; Foto: Armin Guerino
Format
Kunst am Bau
Dauer
permanent
Vergabe
Wettbewerb
Jahr
1949
Ort
Klagenfurt am Wörthersee
Auftraggeber
ÖBB

1949 gewinnt der damals gerade erst 22-jährige Giselbert Hoke einen von der ÖBB ausgeschriebenen Wettbewerb zur Gestaltung zweier Wände des nach dem Krieg wiederaufgebauten Klagenfurter Bahnhofs. Bis zur Realisierung des Entwurfs, den der Künstler aufgrund der Dauer auch wesentlich verändert, vergehen nahezu sechs Jahre. Die beiden imposanten Wandfresken (je 22 × 5 m) „Wand der Kläger“ und „Wand der Angeklagten“ zeigen – in der Formensprache an Picasso und somit an die durch den Nationalsozialismus verdrängte und verfemte Moderne angelehnt – monumentale Figurenzyklen. Die Enthüllung der heute unter Denkmalschutz stehenden Fresken am 3. Juni 1956 führt zu Protesten und Anfeindungen gegen den Künstler. Die Darstellungen seien zu „wild“ und zu „verwegen“. Damit beginnt eine monatelange Debatte, die deutlich macht, welche Zäsur die NS-Zeit in der Wahrnehmung von zeitgenössischer Kunst und Kunst im öffentlichen Raum gesetzt hat. Nicht nur die Bevölkerung, auch die Medien polemisieren gegen Hokes Freskenzyklus. Die Arbeit ist per se politisch und wird zum öffentlichen Politikum. Trotz Unterschriftensammlungen für eine künstlerische Neugestaltung und trotz der Aufforderung zur Entfernung der Fresken bleiben sie bestehen und werden im Jahr 2000 im Zuge von Umbauarbeiten des Bahnhofs renoviert.

Material: Freskoputz
Größe: je 5 × 22 m

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Vergabe
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Jahr
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