Barriere­freiheits­erklärung

Jeder Mensch hat das Recht auf die Informationen, die für ihn wichtig sind und die er im täglichen Leben braucht. Dazu muss eine Information nicht nur vorhanden, sondern auch zugänglich und verständlich sein.

Das Land Kärnten ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 – LGBl. Nr. 70/2021 idglF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.koer-kaernten.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

  • Fotos bei älteren Projekte, deren Datensätze von früheren Versionen dieser Website übernommen wurde, sind noch nicht vollständig mit Alternativ-Beschreibungstexten ausgestattet.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

  • Online-Karten- und Kartendienste

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde am 15. April 2025 auf Grundlage einer durch die erstellende Agentur durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an abt14.post@ktn.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website www.koer-kaernten.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Durchsetzungs­verfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten wenden. Diese nimmt über das Kontaktformular Beschwerden entgegen.

Diese Beschwerden werden von der Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land Kärnten oder einer ihn zurechenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Gleichbehandlungsstelle der betroffenen Landesstelle oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren.