Wettbewerbsausschreibung – ERWEITERUNG CHIRURGISCH MEDIZINISCHES ZENTRUM (ECMZ)
Achtung Terminänderung!
Der Abgabetermin der 1. Wettbewerbsstufe wurde geändert:
10.04.2026, 12:00 Uhr
Neuer Termin: Freitag 08.05.2026, 12:00 Uhr
Stand der Information: 11.03.2026
Ausgelobt wird ein Kunst am Bau Wettbewerb zur Erlangung von künstlerischen Entwürfen für das Bauvorhaben: Erweiterung Chirurgisch Medizinisches Zentrum (ECMZ) - Klinikum-Klagenfurt am Wörthersee
Der Neubau des ECMZ ergänzt das bestehende Chirurgisch-Medizinische Zentrum. Die künstlerische Gestaltung soll die Untersicht des Vordaches sowie das zweigeschossige Foyer des ECMZ prägen. Im Mittelpunkt steht eine öffentlich wirksame, atmosphärisch hochwertige Intervention, die Patient:innen, Besucher:innen und Mitarbeitende gleichermaßen anspricht.
Klinikum - Klagenfurt am Wörthersee
Download
- Ausschreibungsunterlage - ECMZ (pdf | 790,8 KiB)
- Lageplan Lokalaugenschein - 05.03.2026 (pdf | 309,6 KiB)
- Projektbeschreibung - ECMZ (pdf | 277,4 KiB)
- Protokoll zum Hearing vom 05.03.2026 (pdf | 119,7 KiB)
- Grundrisse, Schnitte, Ansichten (PDF) (pdf | 1,9 MiB)
- Grundrisse, Schnitte, Ansichten (DWG) (dwg | 4,9 MiB)
- Außenrendering - Vordach (jpg | 17,5 MiB)
- Innenrendering - Foyer/Eingangshalle (jpg | 18,8 MiB)
- Grundriss EG (PDF) (pdf | 2,0 MiB)
- Grundriss OG (PDF) (pdf | 1,6 MiB)
Stand der Information: 26.03.2026
Fragenbeantwortung
Termine
Hearing und Lokalaugenschein mit den Teilnehmenden
05.03.2026, 11:00 Uhr
Ort
Klinikum Klagenfurt (siehe Lageplan)
Abgabetermin 1. Wettbewerbsstufe - Achtung Terminänderung!
10.04.2026, 12:00 Uhr
Freitag 08.05.2026, 12:00 Uhr
Lageplan
Gestaltungsbereich Unterseite Vordach (violetter Bereich)
Gestaltungsbereich Foyer/Halle (oranger Bereich)
Bereich Vordach
Die Deckenunterseite des Vordachs bildet einen architektonisch prägnanten und öffentlich hoch frequentierten Bereich im Eingangs- und Ausgangsraum des Gebäudes. Als durchgehende horizontale Fläche ist das Vordach die Hauptzugangszone und sowohl aus der Nah- als auch aus der der Fernwirkung deutlich wahrnehmbar
In diesem Bereich sind folgende technische und betriebliche Rahmenbedingungen zu beachten:
Gestaltungsbereich: Unterseite Vordach: Sichtbeton
Dachfläche: Extensivbegrünung
Beleuchtung: Deckeneinbau-Tiefstrahler
Stirnseite: Verblecht
Eine erforderliche Durchfahrtshöhe von 4,20m (Unterkante) für Feuerwehr und Rettung muss zwingend eingehalten und darf nicht unterschritten werden.
Hieraus ergibt sich eine Installationshöhe/ Aufbauhöhe von maximal 5 cm für die künstlerische Arbeit in diesem Bereich. Auf die Beleuchtung ist Rücksicht zu nehmen, eine erforderliche Ausleuchtung des Vorbereichs muss gewährleistet sein. Einem Ideenkonzept welches sich mit der Beleuchtung befasst, muss eine detaillierte, lichttechnische Beschreibung als Beleg der Machbarkeit beigelegt werden.
Foyer/ Eingangshalle
Der als Foyer/Halle ausgewiesene Bereich bildet den zentralen Ankunfts- und Verteilerraum des Gebäudes und ist unmittelbar an den Haupteingang angeschlossen. Aufgrund seiner Lage und Funktion handelt es sich um einen öffentlich stark frequentierten Innenraum mit hoher Aufenthalts- und Orientierungsrelevanz.
Der Raum ist als offener, zweigeschossiger Innenraum ausgeführt. Die Raumhöhe erstreckt sich über zwei Ebenen und ermöglicht eine starke vertikale Wirkung sowie vielfältige Blickbeziehungen aus unterschiedlichen Positionen.
Gestaltungsbereich: 21,00m x 4,50m x 3,00m
Volumen: 283,50 m3
Deckenuntersicht: Holz
Die künstlerische Intervention soll Bezug nehmen auf Raum, Höhe und Wahrnehmung. Eine ortsfeste, künstlerische Arbeit mit dauerhaften Materialien ist zu konzipieren. Eine Raumhöhe von 4,20m darf nicht unterschritten werden. Um die Durchlässigkeit der Fassade nicht zu beeinträchtigen, ist eine Sichteinschränkung der Glasflächen zu vermeiden. Im Fall einer künstlerischen Intervention ohne Lichtgestaltung, wird ein Lichtkonzept in Abstimmung mit dem Künstler ausgeführt.
Fragenbeantwortung Stufe 1
Die nachfolgenden Fragen wurden schriftlich durch teilnehmende gestellt und durch dir Jury und Bauherrenschaft beantwortet. Die Fragen und Antworten sind Bestandteil der Wettbewerbsunterlage. Es können nur schriftlich eingereichte Fragen beantwortet werden.
Fragen sind einzureichen unter:
Ende der Fragenbeantwortung: 20.03.2026
Alle Fragen die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden, können in Zuge der 1. Wettbewerbsstufe nicht mehr beantwortet werden.
1. Organisatorische Fragen
| Frage 1.1 | Wo genau man sich trifft beim Klinikum Klagenfurt zum Lokalaugenschein? |
| Klarstellung | Treffpunkt: GPS-Koordinaten - 46.63523164610062, 14.304631818894629 |
| Frage 1.2 | Kann ich am Lokalaugenschein teilnehmen? |
| Klarstellung | Alle interessierten Kunstschaffenden sind zum Lokalaugenschein am 05.03.2026, um 11:00 Uhr eingeladen! |
| Frage 1.3 | Ist es möglich die in der Ausschreibung angeführten Pläne und Renderings in besserer Auflösung zu bekommen? |
| Klarstellung | Pläne und Renderings sind unter Downloads verfügbar |
| Frage 1.4 | Ist es vorgesehen, das Siegerprojekt des Wettbewerbs umzusetzen? |
| Klarstellung | Die Realisierung des Projekts ist mit dem Wettbewerbssieger vorgesehen. Sollte aus zwingenden Gründen keine Einigung mit dem Wettbewerbssieger erzielt werden können (z. B. unrealistische Kosten hinsichtlich Realisierbarkeit oder unverhältnismäßiger Aufwand für Wartung und Betrieb), wird mit dem nächstgereihten Preisträger bzw. der nächstgereihten Preisträgerin hinsichtlich einer Beauftragung verhandelt. |
| Frage 1.4 | Wie viele Projekte werden für die zweite Wettbewerbsstufe ausgewählt? |
| Klarstellung | Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden sechs Projekte für die zweite Wettbewerbsstufe ausgewählt. Zusätzlich werden zwei Nachrückerprojekte nominiert. |
| Frage 1.5 | Ist es zulässig, nur einen der beiden ausgeschriebenen Bereiche zu bearbeiten, oder sind beide Standorte verpflichtend einzureichen? |
| Klarstellung | Es sind jedenfalls die beiden Bereiche (Vordach, Foyerbereich) durch die Teilnehmenden zu bearbeiten und einzureichen. Sollten durch die Teilnehmenden der zweiten Wettbewerbsstufe ausschließlich Projekte vorgelegt werden, welche nur in einem Teilbereich überzeugen können, behält sich das Preisgericht die Möglichkeit offen, für jeden Teilbereich einen 1. Preisträger zu jurieren. |
| Frage 1.6 | Ansuchen um Angabe einer eventuell späteren Abgabe der 1. Wettbewerbsstufe |
| Klarstellung | Der Abgabetermin der 1. Stufe wurde auf Freitag den 08.05.2026 verlegt. |
| Frage 1.7 | Ansuchen um die nach der Vorbesprechung/Begehung ergänzenden Informationen |
| Klarstellung | Das Protokoll zum Hearing ist unter Downloads verfügbar |
2. Allgemeine Fragen
| Frage 2.1 | Ist es möglich zusätzliche aussagekräftigere Renderings der zu gestaltenden Bereiche bekommen? |
| Klarstellung | Es stehen nur die zum Download bereitgestellten Renderings zur Verfügung |
| Frage 2.2 | Gibt es seitens des Bauherrn / der Nutzer Wünsche an Kunst am Bau? |
| Klarstellung | Informationen hierzu sind der Wettbewerbsunterlage und dem Protokoll des Hearings zu entnehmen. |
| Frage 2.3 | Ansuchen um Angabe einer eventuell späteren Abgabe der 1. Wettbewerbsstufe |
| Klarstellung | Der Abgabetermin der 1. Stufe wurde auf Freitag den 08.05.2026 verlegt. |
| Frage 2.4 | Ansuchen um die nach der Vorbesprechung/Begehung ergänzenden Informationen |
| Klarstellung | Das Protokoll zum Hearing ist unter Downloads verfügbar |
| Frage 2.5 | Ist der Farbkanon Healing Architecture: warme, natürliche Materialien, Grünbeige beizubehalten oder kann dieser im Zuge der künstlerischen Intervention durchbrochen werden? |
| Klarstellung | Hierzu wurden keine Einschränkungen definiert. |
| Frage 2.6 | Muss das Budget bereits in der ersten Wettbewerbsstufe eingehalten werden? |
| Klarstellung | Ja. In der ersten Wettbewerbsstufe ist das vorgesehene Budget gemäß der in der Ausschreibungsunterlage dargestellten Aufteilung einzuhalten. |
| Frage 2.7 | Ist die künstlerische Intervention nur auf diese Bereiche beschränkt oder kann man auch zusätzliche Vorschläge für andere machen? |
| Klarstellung | Maßgeblich für die Einreichung sind ausschließlich die in der Wettbewerbsunterlage ausgewiesenen Bereiche. Über diese hinausgehende Vorschläge für andere Bereiches, sind nicht vorgesehen und können in der Beurteilung nicht berücksichtig werden. |
3. Technische Fragen
| Frage 3.1 | Ist eine künstlerische Intervention an der vertikalen Verglasung möglich? |
| Klarstellung | Eine künstlerische Intervention an der vertikalen Verglasung ist nur bedingt möglich, da die Durchsicht Teil des architektonischen Konzepts ist und erhalten bleiben muss. |
| Frage 3.2 | Kann man die Glasfläche bearbeiten im Eingangsbereich ohne das der Sichtbezug gestört wird? |
| Klarstellung | Eine künstlerische Intervention an der vertikalen Verglasung ist nur bedingt möglich, da die Durchsicht Teil des architektonischen Konzepts ist und erhalten bleiben muss. |
| Frage 3.3 | Können Bodenflächen in die künstlerische Gestaltung einbezogen werden? |
| Klarstellung | Nein. Bodenflächen können nicht Teil der künstlerischen Maßnahmen sein. |
| Frage 3.4 | Ist eine künstlerische Intervention an der vertikalen Verglasung möglich? |
| Klarstellung | Eine künstlerische Intervention an der vertikalen Verglasung ist nur bedingt möglich, da die Durchsicht Teil des architektonischen Konzepts ist und erhalten bleiben muss. |
| Frage 3.5 | Ansuchen um genauere Angaben zur Bearbeitung der Lichtausschnitte im Vordach (Form / Schnitt / bauseitige Verglasung / etc.) |
| Klarstellung | Die genaue Lage und Ausformung der derzeit kreisrunden Öffnungen im Vordach sind zum Zeitpunkt des Hearings noch nicht endgültig festgelegt. |
| Frage 3.6 | Die auf dem Plan seitens der Architektur dargestellten Kreise sind diese unverrückbar oder könnten diese im Zuge der künstlerischen Gestaltung verändert, oder durch andere Formen ersetzt werden? |
| Klarstellung | Die genaue Lage und Ausformung der derzeit kreisrunden Öffnungen im Vordach sind zum Zeitpunkt des Hearings noch nicht endgültig festgelegt. Siehe hierzu auch Frage 3.5 |
| Frage 3.7 | Sind die Kreise in ihrer jetzigen Darstellung aus dem Sichtbeton ausgeschnitten? Also mit Leerfläche innen? |
| Klarstellung | In das Vordach integrierte Öffnungen dienen der natürlichen Belichtung der Eingangsbereiche und werden transparent gedeckt. |
| Frage 3.8 | Aus welchem Material ist das Vordach? |
| Klarstellung | Die Untersicht des Vordaches besteht aus Sichtbeton. Das Dach selbst ist extensiv begrünt. |
| Frage 3.9 | Ansuchen um Angaben zur Holzdecke im FOYER |
| Klarstellung | Die Decke des Foyers besteht aus einer funktionalen Akustikdecke mit Holzlamellen, voraussichtlich hell lasierte Eiche. Die akustische Funktion der Decke darf durch künstlerische Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden. |
| Frage 3.10 | Können Bodenflächen in die künstlerische Gestaltung einbezogen werden? |
| Klarstellung | Nein. Bodenflächen können nicht Teil der künstlerischen Maßnahmen sein. |
| Frage 3.11 | Ist der Farbkanon Healing Architecture: warme, natürliche Materialien, Grünbeige beizubehalten oder kann dieser im Zuge der künstlerischen Intervention durchbrochen werden? |
| Klarstellung | Hierzu gibt es keine Vorgaben oder Einschränkungen. |
| Frage 3.12 | Gibt es brandschutztechnische Vorschriften zu verwendeten Materialien für die Kunstwerke am Vordach und im Foyer? |
| Klarstellung | Flächige Bauteile: gemäß OIB RL 2 Tabelle 1a: nicht brennbar, A2-s1,d0 Abhängungen generell nicht brennbar (Stahlseile) Generell geringe Entzündbarkeit, geringe Flammenausbreitung, schwer brennbar Dekorationen: B1,Q1,Tr1 Holzbauteile bzw. Holzwerkstoffe der Klasse D können verwendet werden. |
| Frage 3.13 | Zum Material des Vordaches – welcher Beton ist geplant? Wie soll die Oberfläche aussehen, ist dieser eine glatte Beton Oberfläche oder ist das eher grob gedacht? |
| Klarstellung | Geplant ist eine glatte Untersicht aus Beton. Prinzipiell wäre es möglich eine Textur in den Beton einzulegen (z.B. Matrizen) oder die Oberfläche nachträglich zu bearbeiten um eine Haptik zur schaffen, alle Maßnahmen müssen Teil der „Kunst am Bau“ Budgets sein. |
| Frage 3.14 | Wie hoch ist die maximale Hängelast an der Decke im Foyer und gibt es vordefinierte Hängepunkte, oder kann man Hängepunkte nach Belieben wählen? |
| Klarstellung | Die maximale Last beträgt 50kg pro m². Hängepunkte können nach Belieben gewählt werden. |
| Frage 3.15 | Die Beleuchtung vom Vordach ist Bauseits noch nicht festgelegt. Deshalb muss man keine Rücksicht nehmen bei der Untersicht des Vordaches. Vermutlich sind es Spots die in der Decke eingelassen sind? Genauere Definition vermutlich in der 2. Stufe? |
| Klarstellung | Die Beleuchtung ist noch nicht final geplant, es werden Spots in die Decke eingelegt. In der zweiten Stufe wird es ein grobes Konzept geben, die Finale Lage kann sich im Verlauf der Detailplanung noch ändern. Dies sollte mit dem Kunstwerk vereinbar sein. |
| Frage 3.16 | Foyerbereich: so wie ich das verstehe geht es um den Luftraum über dem Erdgeschoss der gestaltet werden soll? Es wird vermutlich schon ein Lampenkonzept geben? oder ist das nur eine Grundbeleuchtung und man kann auch mit Lampen arbeiten? Ansonsten können es nur Teile sein die von der Decke abgehängt werden? |
| Klarstellung | Die Integration eines Lichtkonzeptes in eine künstlerische Arbeit wurde grundsätzlich als möglich erachtet. |
| Frage 3.17 | Foyerbereich: so wie ich das verstehe geht es um den Luftraum über dem Erdgeschoss der gestaltet werden soll? Es wird vermutlich schon ein Lampenkonzept geben? oder ist das nur eine Grundbeleuchtung und man kann auch mit Lampen arbeiten? Ansonsten können es nur Teile sein die von der Decke abgehängt werden? |
| Klarstellung | Die Integration eines Lichtkonzeptes in eine künstlerische Arbeit wurde grundsätzlich als möglich erachtet. Als primäres Beleuchtungssystem sind Deckenleuchten geplant. In der zweiten Stufe wird es ein grobes Konzept geben, die Finale Lage kann sich aber im Verlauf der Detailplanung noch ändern. Dies sollte mit dem Kunstwerk vereinbar sein. |
| Frage 3.18 | Pläne PDF Seite 5 verstehe ich nicht ganz, weil laut Angabe nur der Luftraum gestaltet werden soll und rundum sollen auch 1,5 m freigehalten werden? Also keine Gestaltung auf der EG Ebene? |
| Klarstellung | Die Bodenfläche im Erdgeschoss und der Bewegungsbereich im Foyer sind nicht Teil des Gestaltungsbereichs (Siehe Schnitt durch das Foyer) |